24-Stunden-Service / Patientennotruf
Telefon: 0 48 35 / 95 04 45
Inhaber: Ulf Schulze
Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin, Pflegedienstleitung
und Pflegeberater
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Wer ist pflegebedürftig?
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Pflegebedürftig ist:
- Wer aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten oder Behinderungen, bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, auf lange Sicht hin, Hilfe bedarf.
- Dieser Bedarf muss voraussichtlich sechs Monate bestehen, um Leistungen des Pflegeversicherung zu beanspruchen.
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Wer entscheidet, ob ich Anspruch auf häusliche Pflege habe?
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- Der Medizinische Dienst der Kassen (MDK).
- Vorraussetzung ist die Einreichung eines Antrages bei der Pflegekasse.
- Darauf folgt ein Besuch des MDK bei Ihnen in Ihrer Wohnung, zur Begutachtung Ihres Bedarfs an Pflege.
- Unter Ihrer Einwilligung fließen auch ärztliche Auskünfte in die Begutachtung mit ein.
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Was muss ich tun, um eingestuft zu werden?
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- Es reicht ein formloser Antrag bei der Pflegekasse.
- Einzelne Kassen geben Formulare heraus, die Ihnen die Antragstellung erleichtern.
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Werden die Kosten von meiner Pflegekasse übernommen?
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- Ja, denn jede Pflegestufe (1-3) entspricht einem bestimmten maximalen Leistungsbetrag (s. Tabelle).
- Der jeweilige Betrag steht dem Pflegebedürftigen zur Verfügung, wenn er die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nimmt.
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Wie viel Unterstützung bekomme ich von der Pflegekasse? / Was muss ich selbst bezahlen?
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- Sie verfügen über eine Pflegestufe:
Dann gibt es zwei Möglichkeiten bei der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes.- Inanspruchnahme von Sachleistungen: das heißt, die Leistungen der Pflegeversicherung werden durch den Pflegedienst erbracht und ausgeschöpft.
- Inanspruchnahme von einer Kombinationslösung (Sachleistungen und Pflegegeld) : das heißt, der Betrag für die Sachleistung wird nicht voll in Anspruch genommen, so dass das anteilige Pflegegeld ausgezahlt wird.
- Leistungen, die über die Deckungsgrenze des Pflegegeldes hinausgehen, müssen selbst getragen werden.
- Sie verfügen nicht über eine Pflegestufe:
Als Selbstzahler können Sie natürlich auch alle Leistungen, die wir anbieten, in Anspruch nehmen.
- Sie verfügen über eine Pflegestufe:
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Welche Hilfe kann ich vom Pflegedienst erhalten?
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- Hilfe bei der täglichen Körperpflege .
- Hilfe bei der Nahrungszubereitung- und aufnahme.
- Hilfe im Bereich der Beweglichkeit.
- Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen.
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Darf ich den Pflegedienst selbst wählen oder wird er mir vorgeschrieben?
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Selbstverständlich entscheiden Sie, welcher Pflegedienst bei Ihnen tätig wird.
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Kommt immer die gleiche Schwester zu mir?
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Unsere Einrichtung arbeitet nach dem Prinzip der Bezugspflege, das bedeutet wir bemühen uns um eine größtmögliche Kontinuität.
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Muss ich dem Pflegedienst einen Schlüssel aushändigen?
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- Nein. Wenn Sie noch in der Lage sind die Tür zu öffnen, ist es nicht erforderlich.
- Nimmt die Pflegebedürftigkeit jedoch zu, so dass ein Öffnen der Tür schwer oder nicht mehr möglich ist, werden in den meisten Fällen ein oder mehrere Schlüssel ausgehändigt.
- Dies wird in einem Schlüsselprotokoll festgehalten.
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Ich werde von Angehörigen gepflegt und brauche nur am Wochenende und wenn sie in Urlaub fahren Hilfe. Wie ist das zu organisieren und wie wird das Pflegegeld verrechnet?
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- Zum einen ist es möglich, in diesem Fall die Kombinationsleistung Sachleistung + Pflegegeld zu wählen.
- Zum anderen ist es möglich, wenn pflegende Personen in Urlaub fahren, Verhinderungspflege zu beantragen.
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Was ist Verhinderungspflege?
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- Wenn die Pflegeperson verhindert ist (z.B. Urlaub, Krankheit) hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege für bis zu vier Wochen.
- Die Pflegekassen übernehmen hierfür einen Betrag von bis zu 1432,- € je Kalenderjahr. Diese können sowohl für häusliche Versorgung oder die Nutzung der Tagespflege verwendet werden.
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Was passiert, wenn ich mehr Pflege benötige?
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- Die von uns erbrachten Leistungen orientieren sich an Ihrem Pflegebedarf.
- Bei Erhöhung der Pflegebedürftigkeit (wenn die bis dahin erbrachten Leistungen nicht mehr ausreichen), kann eine höhere Pflegestufe beantragt werden.
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Welchen Unterschied gibt es zwischen Behandlungspflege und den Leistungen der Pflegeversicherung?
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- Die Behandlungspflege ( z.B. Verbände, Injektionen) wird vom Arzt verordnet, der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt und bei Genehmigung von dieser bezahlt.
- Die Leistungen der Pflegeversicherung werden von Ihnen gewählt und entsprechend Ihrer Pflegestufe von der Pflegeversicherung bezahlt.
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Gibt es eine schriftliche Vereinbarung über die Kosten?
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- Vor Beginn der Pflege bekommen Sie einen Kostenvoranschlag von uns.
- Auf Dauer schließen wir einen gegenseitigen Pflegevertrag mit Ihnen.
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Warum ist die Pflegesachleistung höher als die Geldleistung der Pflegeversicherung?
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Von der Pflegesachleistung werden Steuern- und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
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Was passiert, wenn ich unverhofft Nachts Hilfe benötige?
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Sie rufen unsere Tel Nr. an oder drücken auf Ihr Notrufgerät, unsere Rufbereitschaft meldet sich und kommt wenn gewünscht zu Ihnen.
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Kann ich die Tagespflege auch besuchen, wenn ich ambulant von einem anderen Pflegedienst versorgt werde?
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Selbstverständlich können Sie die Tagespflege auch besuchen, wenn Sie ambulant von einem anderen Pflegedienst betreut werden.

